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Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 12:41
von Noetschi
Eine ganz blöde Frage:

Bei der Anmeldung meines Hiluxes hab ich von der Zulassungstelle natürlich auch das Pickerl bekommen. Wie ich dann beim Händler war, hat diese gemeint, dass die sich dort geirrt haben da für LKWs eine jährliche Überprüfung fällig ist, ich aber lt Pickerl erst 2/2013 meinen ersten Überprüfungstermin habe.

Was jetzt? Jährlich oder sowie bei PKW das erste Mal nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren und danach jährlich?

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 12:47
von White_Hilux
Weiß ich leider ned...hab no nie an Neuwagen gehabt...
Aber wenn das Pickerl scho für 2/2013 gelocht ist, passt's ja eh. :)

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 12:50
von Noetschi
White_Hilux hat geschrieben:Weiß ich leider ned...hab no nie an Neuwagen gehabt...
Aber wenn das Pickerl scho für 2/2013 gelocht ist, passt's ja eh. :)


Hat mein Händler und sogar einer eine grossen Automobilklubs auch gesagt. Werden wir auch so machen. Pickerl kost eh immer Zeit und ein paar Euronen.

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 13:31
von offroad4fun
... da hats wohl "a masn" ghabt ...

bei meinem wars auch nach einem jahr fällig .. kenn ich auch nur von pkws die 3,2,1 regelung ...

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 16:52
von jester
hi - mein navara als lkw - jedes jahr zum pickerl, gesamt gesehen guenstiger (auf 5 jahre)
mfg j

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 18:02
von pick-up_max
Typisiert als LKW N1 = jährlich ;)

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 20:13
von DEFG1
hab mich auch schon schlau gemacht und bei meiner versicherung habn´s gemeint kommt drauf an als was der angemeldet wird. geht so oder so :???: werd in dann warscheinlich als pkw anmelden wegen der vollkasko mit insasenversicherung :roll:

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 21:16
von hoch auf den bergen
Wurde bereits erwähnt, auch ich muß jährlich zum Pickerl, habe auch nen LKW N1.

Gruß Norbert

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Mittwoch, 10 März 2010, 23:07
von capri1600gt
Also AFAIK kommts ja wohl drauf an, wie der im Typenschein eingetragen ist und da sind alle LKWs, wenn ich nicht irre.

Welche Versicherung du nimmst, ist ja wieder was anderes. Lass dir da nichts einreden.

Jährlich stimmt, aber wenn das Pickerl schon pickt und der Prüfbericht paßt, dann würd ichs einfach lassen. War bei meinem Hänger auch so, da hat mir der ARBÖ(!) auf einmal ein Pickerl für 2 Jahre gegeben, weil "das Pickerl ja jetzt für 3 Jahre ist", obwohl das natürlich nicht für einen schweren Hänger gilt. Was solls, bin ich eben 2 Jahre damit gefahren...

Kathi (die das ziemlich gelassen sieht)

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 08:58
von Noetschi
DEFG1 hat geschrieben:hab mich auch schon schlau gemacht und bei meiner versicherung habn´s gemeint kommt drauf an als was der angemeldet wird. geht so oder so :???: werd in dann warscheinlich als pkw anmelden wegen der vollkasko mit insasenversicherung :roll:


Das mit der Versicherung war bei mir auch so eine Sache. War jahrelang bei der Donau. Nur die versichert LKWs nicht im Bonus Malus. Hab dann herumgesucht und folgende Versicherungen versichern LKWs mit Bonus / Malus

Niederösterreichische
Uniqua
Wr. Städtische
OEAMTC (SK Versicherung)
Wüstenrot.

Ich hab dann die Wüstenrot genommen weil die mir das beste Angebot gemacht bei Haftpflicht und Vollkasko gemacht haben.

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 10:12
von offroad4fun
weil "das Pickerl ja jetzt für 3 Jahre ist", obwohl das natürlich nicht für einen schweren Hänger gilt. Was solls, bin ich eben 2 Jahre damit gefahren...

sicher? also bei meinem autoanhänger (auch schwerer hänger) wars auch für 3 jahre (also 3/2/1)

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 10:14
von offroad4fun
so mal schnell google befragt:

laut öamtc gilt die 3/2/1 regelung beim hänger bis 3,5t hzges.gew.
„Pickerl“ – § 57a - Begutachtung

Grundsatz: jährlich.
Gesetzestext: § 57a Abs. 3 Z 2 KFG
Aber:
Für Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf und die

1. ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg aufweisen oder
2. landwirtschaftliche Anhänger sind oder
3. dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden,

gelten folgende Begutachtungsintervalle: 3/2/1 (drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, ein Jahr nach der zweiten Begutachtung, danach jährlich).

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 10:17
von offroad4fun
und wenn ich schon dabei bin hier die allgemeine regelung:
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

* seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
* Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
* Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 11:14
von capri1600gt
Dann hab ichs wohl eher zu oft, als zu selten gemacht beim Hänger...
Aber auch egal, jetzt ist er 9 Jahre alt und ich muß eh jedes Jahr hin. Die eine Stunde Zeit und ca. 30 Euro beim ARBÖ hab ich auch noch. Letztens hat mich der Typ gefragt, ob der recht neu ist, weil er so super aussieht...
Allerdings will ich mir heuer mal GRÜNDLICH den unterboden checken lassen, hab keine Lust, daß irgendwann mal ein Pferd auf den Hufen mitlaufen muß.

@Noetschi: :mrorange:
Ich hab extra meine BEIDEN Karren OHNE Bonus/Malus versichern lassen und war heilfroh, daß die den Capri auch geschluckt haben. Meine beste Voraussetzung NIE einen Unfall zu bauen: kein Bonus/Malus und Vollkasko! :mrorange:

Kathi (die aber im Dezember im Kreisverkehr trotzdem gegen einen Bora gerutscht ist)

Re: Pickerl Beim PU (LKW)

Verfasst: Donnerstag, 11 März 2010, 12:30
von Noetschi
capri1600gt hat geschrieben:Dann hab ichs wohl eher zu oft, als zu selten gemacht beim Hänger...
Aber auch egal, jetzt ist er 9 Jahre alt und ich muß eh jedes Jahr hin. Die eine Stunde Zeit und ca. 30 Euro beim ARBÖ hab ich auch noch. Letztens hat mich der Typ gefragt, ob der recht neu ist, weil er so super aussieht...
Allerdings will ich mir heuer mal GRÜNDLICH den unterboden checken lassen, hab keine Lust, daß irgendwann mal ein Pferd auf den Hufen mitlaufen muß.

@Noetschi: :mrorange:
Ich hab extra meine BEIDEN Karren OHNE Bonus/Malus versichern lassen und war heilfroh, daß die den Capri auch geschluckt haben. Meine beste Voraussetzung NIE einen Unfall zu bauen: kein Bonus/Malus und Vollkasko! :mrorange:

Kathi (die aber im Dezember im Kreisverkehr trotzdem gegen einen Bora gerutscht ist)


Hallo Kathi,

Ich wollt unbedingt den B/M da ich erstens seit dem Jahre Schnee in der 0er Stufe bin und die mir auch noch neben dem Freischaden den ich bei der Donau hatte, noch einen zweiten dazugegeben haben. Der Preisunterschied war doch ziemlich gewaltig:

Ohne B/M inkl. Vollkasko, Steuer und Haftpflicht hätte ich um die 700 pro Quartal bezahlt.

Jetzt zahl ich in der 0er Stufe, 15 Mill. Haftpflicht, VK mit 200 Euro SB, Kleinglas ohne SB sowie 2 Freischäden ca. 470 pro Quartal. Das ist schon ein Unterschied. Und die 0er Stufe wollte ich natürlich auch nicht so einfach herschenken. Die verfällt auch nach 1 Jahr.