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julia1a
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Beitragvon julia1a » Mittwoch, 12 November 2014, 12:12


Hab hier das Thema noch nicht gefunden.
Es stellt sich aber die Frage wie viel Privatpersonen von dieser kalten Enteignung betroffen sind.

Am 1.7.2014 sind die Abgasklassen 0 und 1 betroffen.
Ab. 1.1.2015 sind die LKW zu kennzeichnen.
Ab 1.1.2016 darf nur mehr mit Euro 3 gefahren werden.

Als Firma kein Problem. Kleinunternehmen bis 4 LKW können um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen.
Bzw kann man die Kosten der Neuanschaffung von der Steuer absetzen oder am Kunden abwälzen.

Leider entsteht der größte Schaden bei den Privathaushalten. (Wie immer)
Keiner der Autofahrerklubs hörte den Aufschrei oder haben sie alle weggehört.
Keiner der so sozialen Politiker hat ein Herz für den kleinen MANN (Frau).

Das Motto " vom Volk fürs Volk" ist nur mehr Schall und Rauch.

Wo kann ich meine Kosten decken. Wie soll ich das Geld für ein neues Auto heranschaffen.
Meinen geliebten und sehr praktischen Pickup wurde unverkäuflich.

Und wieder wurde unter dem Deckmantel des Umweltschutzes der kleine Bürger über den Tisch gezogen.
Wir bezahlen die Umrüstung der Großen Firmen und bleiben auf unsere sitzen.

Wie kann ich Kostengünstig mein Fahrzeug retten ohne Neuanschaffung.

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MFG Julia1a

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offroad4fun
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Re: IG-L

Beitragvon offroad4fun » Mittwoch, 12 November 2014, 13:56

ja ... da haben ein paar "lustige" beamte wieder nicht weiter als zum ende ihres bürostuhls gedacht ...

ich komm da zum glück noch relativ einfach drum rum - hab zwar noch einen bus (lkw), aber den verkaufe ich gerade und die neuanschaffung wird somit 100% ein als pkw zugelassener bus sein ...

aber wenn das zu zeiten als ich noch meinen navara hatte, passiert wäre, wär ich wahrscheinlich amok gelaufen :roll: ...

im endeffekt wird wohl nur überbleiben, wenn es möglich ist, den pickup auf pkw umzutypisieren ... oder einen grossen bogen um wien zu machen ...

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offroad4fun
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Re: IG-L

Beitragvon offroad4fun » Mittwoch, 12 November 2014, 14:03

--> http://www.flotteundwirtschaft.at/print.php?id=1836

Auch Private betroffen

Noch viel schlimmer, weil frei von Lösungsvorschlägen, ist die Situation für Privatpersonen. Da die neuen Fahrverbote für Lkws aller Gewichtsklassen gelten, ist der Alltags-Pickup vom Fahrverbot genauso ausnahmslos betroffen wie der Golf, der ursprünglich mal als Lkw zugelassen wurde. Jene Pickup-Eigner, die einen alten Doppelkabiner besitzen, stehen aktuell Schlange bei den Typisierungsstellen, um aus dem Lkw einen Pkw zu machen. Das kostet zwar, bringt der Umwelt schlussendlich aber keinerlei Vorteile. Wer den gleichen Pickup mit nur zwei Türen besitzt, kann diesen hingegen nur zum Wohnmobil umbauen lassen, verkaufen oder verschrotten. Was zusätzlich bleibt, ist einfach abzuwarten, bis nach 30 Jahren der Oldtimer-Status erreicht ist und das eigene Fahrzeug auch als erhaltungswürdig eingestuft wird. Dann darf natürlich wieder nach Herzenslust gefahren werden, auch ganz privat.

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Re: IG-L

Beitragvon julia1a » Mittwoch, 12 November 2014, 20:47

Hat wer schon eine Umtypisierung durch. Was kostet ein Umtypisierung von LKW auf PKW. Was kostet die Nova.
In meinem Fall wäre es ein 2004 Ford Ranger DKW. 2.5 td. Euro 3.

Nehme an das Fahrverbot wird 2017 schlagend.

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_ spielt mit
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Re: IG-L

Beitragvon _ spielt mit » Samstag, 15 November 2014, 23:18

Ich bin offensichtlich wirklich zu spät geboren worden.... meiner ist eh ein PKW, ansonsten wäre ich als Wiener ziemlich aufgeschmissen....

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Re: IG-L

Beitragvon garfield » Sonntag, 30 November 2014, 15:25

bin ich froh, dass meiner EURO 4 Norm (zumindest lt. ÖAMTC hat) - in diesem Zusammenhang auch gleich eine Frage: ab wann muss man denn das Pickerl draufhaben???

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Re: IG-L

Beitragvon matsch o » Montag, 01 Dezember 2014, 22:45

Hi
AB 1.1.2015 pflicht für alle LKW !

lg

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Re: IG-L

Beitragvon garfield » Mittwoch, 03 Dezember 2014, 15:24

besten dank! ;)

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Re: IG-L

Beitragvon julia1a » Donnerstag, 14 Mai 2015, 11:51

Hab jetzt gelesen das es auch bei überwiegenden privaten Interessen ausnahmen gibt. Antrag ist bei dem MA 46 in Wien 12 oder für NÖ in St Pölten zu stellen.
gilt 12 Monate und gilt für die Anrainer in dem Gebiet wo der Antrag gestellt wurde.

Man muss nachweisen das man kein anderes Fahrzeug nutzen kann.

In den Medien wird nur über die Ausnahmen der Wirtschaft berichtet. Sogar der ÖAMTC hüllt sich in schweigen wenn es um die privaten geht.
Bekommen die ja auch das Geld von St. Pölten.

Da sieht man das auf die kleinen gesch...... wird.

Was kommt noch alles. Pensionen einsparen, Zwangs Beglückung, Enteignung. Entmündigung.

Vielleicht kommt wieder die leibeingenschafft. Jeder Politiker bekommt eine gemeinde zugewiesen für den persönlichen gebrauch. ;-)



Also sieht es immer noch schlecht aus für unsere Dicken.
werde demnächst versuchen ihn auf PKW um zu typisieren. mal sehen was das kostet.

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Re: IG-L

Beitragvon garfield » Donnerstag, 04 Juni 2015, 10:00

@julia: wenn du umtypisieren willst, dann ruf nicht bei der landesprüfstelle in wr. neudorf an - wenn dort noch immer die gleichen typen arbeiten, wie vor 4 jahren, kriegst - wenn überhaupt - eine falsche auskunft

direkt beim land nö anrufen, die sollten es wissen.

andere frage: dein ranger müsste doch auch die grüne plakette kriegen, oder nicht?

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Re: IG-L

Beitragvon julia1a » Dienstag, 23 Februar 2016, 19:08

Bin endlich bereit das thema anzugehen. I wr. Neudorf sind immer noch die gleichen typen. Aussage. Des is ja a lkw. Des geht net.
Komisch in wien gehts.


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