Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

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pick-up_max
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Re: Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

Beitragvon pick-up_max » Mittwoch, 09 April 2008, 20:04

Hi

Die Landesregierungen in Ö hatten schon lange vorher ( seit 2003 ) die Weisung nach folgender Grundlage zu handeln:
§ 4 Abs 2 KFG 1967 (Fahrzeuge dürfen innen und aussen keine vermeidbaren vorspringende Teile, Kanten
oder zusätzliche Vorrichtungen die bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen

Danach wird auch strikt gehandelt, musste kämpfen um meinen PU-Bügel eingetragen zu bekommen :evil:

Ausnahme sind jedoch die neuen mit EU-Genehmigung

hallo hallo! glaub auch , daß das einen polizisten nicht interessiert
interessieren wird das aber den versicherungsgutachter,wenn ein unfall passiert ist, ob das teil getüvt ist oder eu papiere hat - sonst kanns vielleicht ne teilschuld geben !!!


Außerdem ist ein nicht eingetragener Bügel (und auch jedes andere Teil) ein schwerer Mangel am Fahrzeug was bewirkt:

1. kein Pickerl
2. abnahme der Kennzeichen bei Kontrolle mit techn. Prüfzug (im schlimmsten Fall)
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig

hbg
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Re: Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

Beitragvon hbg » Donnerstag, 10 April 2008, 09:46

also ich glaub nicht das ich kein pickerl bekomm mit nicht eingetragenen bügel.

mich hat noch kein freundlicher nach dem typenschein gefragt.

hannes

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emu
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Re: Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

Beitragvon emu » Donnerstag, 10 April 2008, 10:27

eintragungen im typenschein stehen auch im zulassungsschein.
und den hat er beim pickerl machen.
und wie schon gesagt, alles was ned eingetragen is führt zu einem negativ bescheid.
is nur a frage wie genau derjenige schaut... :mryellow:

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pick-up_max
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Re: Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

Beitragvon pick-up_max » Donnerstag, 10 April 2008, 17:10

hbg hat geschrieben:also ich glaub nicht das ich kein pickerl bekomm mit nicht eingetragenen bügel.

mich hat noch kein freundlicher nach dem typenschein gefragt.

hannes


Ich musste die betreffende Seite als Kopie abgeben um mein Pickerl zu bekommen :evil:
Grüsse Max

Unheilbar Pick-up süchtig

julia1a
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Re: Rammschutz Erlaubt Oder Doch Nicht ??

Beitragvon julia1a » Samstag, 05 Dezember 2009, 10:15

http://www.57a-info.at/bilder/d4/Laende ... 2002-2.pdf
e.4.) Frontschutzbügel
Es wird bemerkt, dass im Allgemeinen Frontschutzbügel aus Metall die Gefährlichkeit von Kraft-fahrzeugen gegenüber Fußgängern deutlich erhöhen. Überhaupt stellt sich die Frage zur Sinnhaf-tigkeit solcher Ausrüstungsteile. Aus diesem Grund sollte für die Zukunft auch ein Verbot überlegt werden. Auch in der Europäischen Union wurde diese Problematik erkannt, weshalb in einer frei-willigen Vereinbarung für Neufahrzeuge bis 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht diese Anbau-teile ab 2003 verboten werden.
Für die Genehmigung gilt, dass diese entsprechend §4 Abs. 2 KFG 1967 („ Fahrzeuge dürfen in-nen und außen keine vemeidbaren vorspringenden Teile, Kanten oder zusätzlichen Vorrichtungen aufweisen, die bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen“) bei Bedenken verboten werden können, vor allem dann, wenn es dadurch auch zu einer Verschlechte-rung des genehmigten Zustandes kommt.-


Diesel Teil habe ich zu diesen Thema gefunden.
Da die meisten Pickupfahrer das Fahrzeug als Arbeitsgerät verwenden (ich auch), und man einen schneepflug oder seilwinde montieren will, braucht man einen sogenannten Arbeitsträger bzw. Geräteträger.
Sieht genau so aus wie der frontschutzbügel nur mit ein paar ösen drann zum zwecke der montage eines Arbeitsgerätes.
Die meisten Pickup sind LKW und haben alle über 2,5 tonnen HZGW. Ich glaube nicht daß ein Tüvprüfer die Montage eines Arbeits bzw Geräteträgers verbieten kann. Denn ab dann gibt es keinen SChneepflug bzw . Winterdienst. Und der ADENSAM kann seine kfzflotte verkaufen.

Wenn jemand weiß wer soche Geräteträger im Raum Wien bzw. Schwechat herstellt bitte ein kurzes mail oder so.


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