Neuer Pickup-Fahrer
Neuer Pickup-Fahrer
Hallo,
Ich wil mich hier mal kurtz Fohrstellen.
Ich wohne in Belgiën und bin 47j.
Ich fahre schon über 25 jahre mit 4x4 auto's.
Seit fohrigge woche habe ich meinen ersten Pickup gekauft Ford Ranger (Mazda b2500) bwj 2004 und 28.000km gelaufen.
Dafor hatte ich einen Vitara 2.0 HDI ,samurai,sj 410,lj80,lada niva,landrover defender 88.
Ich brauchte mehr platz im auto wen ich in urlaub fahre,weil ich 2 hunde habe die immer mit wollen,deshalb bin ich auf ein Pickup umgestiegen.
Nun habe auch gleich mal ne frage
Ich habe auch ein Wohnwagen von 7M länge und 1,5t zulässiges gesamtgewicht
Mein Ranger habe ich Zugelassen als LKW bis 3,5t
Darf ich mit diesem gespan an Sonn-und Feiertage in Deutschland fahren ?
Was ich bis jetzt so gelesen habe darf ich nicht fahren
Ich hoffe das mein bischen Deutsch das ich kenne ausreicht um mich hier im Forum meine fragen und beiträge zu schreiben.
Ich wil mich hier mal kurtz Fohrstellen.
Ich wohne in Belgiën und bin 47j.
Ich fahre schon über 25 jahre mit 4x4 auto's.
Seit fohrigge woche habe ich meinen ersten Pickup gekauft Ford Ranger (Mazda b2500) bwj 2004 und 28.000km gelaufen.
Dafor hatte ich einen Vitara 2.0 HDI ,samurai,sj 410,lj80,lada niva,landrover defender 88.
Ich brauchte mehr platz im auto wen ich in urlaub fahre,weil ich 2 hunde habe die immer mit wollen,deshalb bin ich auf ein Pickup umgestiegen.
Nun habe auch gleich mal ne frage
Ich habe auch ein Wohnwagen von 7M länge und 1,5t zulässiges gesamtgewicht
Mein Ranger habe ich Zugelassen als LKW bis 3,5t
Darf ich mit diesem gespan an Sonn-und Feiertage in Deutschland fahren ?
Was ich bis jetzt so gelesen habe darf ich nicht fahren
Ich hoffe das mein bischen Deutsch das ich kenne ausreicht um mich hier im Forum meine fragen und beiträge zu schreiben.
Re: Neuer Pickup-Fahrer
servus karl (& welcome)
fuer oesterreich ist die regelung, dass das fahrverbot gilt, wenn das zugfahrzeug oder der haenger auf 3,5t zugelassen ist.
(und in deutschland glaub ich ist das gleich)
streitig ist es, wenn der pickup als pkw zugelassen ist
hab auch noch das da bei motor-talk.de gefunden:
Also jeder Pickup der eine LKW Zulassung hat und unter 3,5t gesamt wiegt darf auch Sonntags fahren.
Auch ein Wohnwagen darf gezogen werden, da es sich hier um ein Freizeitfahrzeug handelt.
Man darf nur nicht einen z.B. Kastenanhänger ziehen da man gerade einem Freund beim Umzug geholfen hat,
denn das könnten die Herren in grün oder jetzt oft in blau anders als Freizeitfahrt auslegen.
interessant waere, ob im schein wirklich 3500kg steht, oder 3499kg
mfg J
(p.s.) dein deutsch ist garnicht so schlecht - das kann als tippfehler durchgehen
fuer oesterreich ist die regelung, dass das fahrverbot gilt, wenn das zugfahrzeug oder der haenger auf 3,5t zugelassen ist.
(und in deutschland glaub ich ist das gleich)
streitig ist es, wenn der pickup als pkw zugelassen ist
hab auch noch das da bei motor-talk.de gefunden:
Also jeder Pickup der eine LKW Zulassung hat und unter 3,5t gesamt wiegt darf auch Sonntags fahren.
Auch ein Wohnwagen darf gezogen werden, da es sich hier um ein Freizeitfahrzeug handelt.
Man darf nur nicht einen z.B. Kastenanhänger ziehen da man gerade einem Freund beim Umzug geholfen hat,
denn das könnten die Herren in grün oder jetzt oft in blau anders als Freizeitfahrt auslegen.
interessant waere, ob im schein wirklich 3500kg steht, oder 3499kg
mfg J
(p.s.) dein deutsch ist garnicht so schlecht - das kann als tippfehler durchgehen
- offroad4fun
- Moderator
- Beiträge: 1014
- Registriert: Sonntag, 09 Dezember 2007, 18:40
- Wohnort: Klein Jetzelsdorf
- Meine Fahrzeuge: Jeep Cherokee
Suzuki Swift 4x4
Suzuki Samurai (Umbau)
Suzuki SJ413 (Umbau)
LT35 "Feuerwehr" - Kontaktdaten:
Re: Neuer Pickup-Fahrer
NEIN VORSICHT!!!
in deutschland ist die regelung anders als bei uns!
ich z.b. darf in deutschland mit meinem gespann an wochenenden NICHT fahren!
so habe ich es in erinnerung: in deutschland ist es egal wie schwer der wagen ist oder wie hoch das zul.ges.gewicht ist. wenn das fahrzeug als LKW typisiert ist, dann ist es ein LKW und es gilt das wochenendfahrverbot mit anhänger!
die genauen regelungen kenne ich aber nicht!! - am besten du erkundigst dich in einem deutschen forum: wie z.b. hier: http://www.forum.pickuptrucks.de/index.php
btw. ich könnte jedoch z.b. um eine ausnahmeregelung ansuchen, weil ich ein sportgerät (offroad-suzuki) transportiere und damit zu sportveranstaltungen fahre. kostet aber. vielleicht gibt es für wohnwagen eine ähnliche ausnahmeregelung?
lg thomas
ACHJA: natürlich herzlich wilkommen hier im Forum!!
in deutschland ist die regelung anders als bei uns!
ich z.b. darf in deutschland mit meinem gespann an wochenenden NICHT fahren!
so habe ich es in erinnerung: in deutschland ist es egal wie schwer der wagen ist oder wie hoch das zul.ges.gewicht ist. wenn das fahrzeug als LKW typisiert ist, dann ist es ein LKW und es gilt das wochenendfahrverbot mit anhänger!
die genauen regelungen kenne ich aber nicht!! - am besten du erkundigst dich in einem deutschen forum: wie z.b. hier: http://www.forum.pickuptrucks.de/index.php
btw. ich könnte jedoch z.b. um eine ausnahmeregelung ansuchen, weil ich ein sportgerät (offroad-suzuki) transportiere und damit zu sportveranstaltungen fahre. kostet aber. vielleicht gibt es für wohnwagen eine ähnliche ausnahmeregelung?
lg thomas
ACHJA: natürlich herzlich wilkommen hier im Forum!!
- offroad4fun
- Moderator
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Re: Neuer Pickup-Fahrer
hier übrigens auf wikipedia:
(doch noch richtig in erinnerung)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendf ... fahrverbot
lg thomas
(doch noch richtig in erinnerung)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendf ... fahrverbot
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.
Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
.....
* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Da der Beschluss der Verkehrsminister erst in wenigen Bundesländern umgesetzt worden ist, gelten diese Ausnahmen allerdings noch nicht bundeseinheitlich.
lg thomas
Re: Neuer Pickup-Fahrer
hi karl & thomas
ich will natuerlich hier keine halbwahrheiten schreiben, aber mein blauer text ist aus .de rauskopiert...
& thomas' wiki-text sagt doch auch, dass ein freizeitgeraet
(Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken .....)
legal ist
ich kenn mich immer weniger aus
tatsache ist : karl : stell die frage (oder suche) bei pickuptrucks.de
aber tatsache ist auch, dass ich alles anhaenge & fahre was geht
allerdings faellt man mit nen 7m wohnmobil schon ziemlich auf
also : karl : wenns geht, viel spass im urlaub
J
ich will natuerlich hier keine halbwahrheiten schreiben, aber mein blauer text ist aus .de rauskopiert...
& thomas' wiki-text sagt doch auch, dass ein freizeitgeraet
(Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken .....)
legal ist
ich kenn mich immer weniger aus
tatsache ist : karl : stell die frage (oder suche) bei pickuptrucks.de
aber tatsache ist auch, dass ich alles anhaenge & fahre was geht
allerdings faellt man mit nen 7m wohnmobil schon ziemlich auf
also : karl : wenns geht, viel spass im urlaub
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- offroad4fun
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Re: Neuer Pickup-Fahrer
& thomas' wiki-text sagt doch auch, dass ein freizeitgeraet
(Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken .....)
legal ist
laut meiner letzten info hast du dafür eine ausnahmegenehmigung benötigt. (die musstest du im entsprechenden bundesland direkt für den bestimmten termin ansuchen ... und kostet hats auch noch was ...)
das könnte aber hinkommen, dass ich die info 2007 (noch vorm okt.) eingeholt habe ...
was ich jetzt so aus dem text rauslese - gilt diese ausnahme in einigen bundesländern scheinbar auch schon ohne genehmigung und soll demnächst in ganz deutschlang gelten.
... ist sehr interessant, da werd ich auf jedenfall dranbleiben - immerhin fahr ich jedes jahr mit meinem gespann rauf nach D zum suzukitreffen . (bzw. würd es mir persönlich schon reichen wenns für bayern gilt - weiter rauf fahr ich eh nicht )
Re: Neuer Pickup-Fahrer
Hallo,
Schon mal danke für die antworten die Ihr mir geschrieben habt.
Ich werde mal bei der Polizei nachfragen,ich hoffe ja das ich da weiter geholfen werde.
Brauche auch noch ne umweltplakette weil ich doch öfters ien Deutschland komme,
es wird wol ne Gelbe plakette werden
Wen ich mehr weis schreib ich es hier im forum.
gr. Karl
Schon mal danke für die antworten die Ihr mir geschrieben habt.
Ich werde mal bei der Polizei nachfragen,ich hoffe ja das ich da weiter geholfen werde.
Brauche auch noch ne umweltplakette weil ich doch öfters ien Deutschland komme,
es wird wol ne Gelbe plakette werden
Wen ich mehr weis schreib ich es hier im forum.
gr. Karl
Re: Neuer Pickup-Fahrer
hi karl - so wie ich hier & dort lese, sind der meinungen viele....
ich wuerd mal oeamtc bzw adac anrufen - zur abklaerung was wirklich auf deiner reiseroute aktuell ist
mfg J
ich wuerd mal oeamtc bzw adac anrufen - zur abklaerung was wirklich auf deiner reiseroute aktuell ist
mfg J
Re: Neuer Pickup-Fahrer
Das ist zwar noch ein Vorjahresthema aber nachdem ich dieses Jahr auch durch DE fahren muss, hab ich mich da auch schlau gemacht.
Die Plakette braucht man eigentlich nur dann, wenn man durch eines der vielen Umweltzonen fahren will:
Mit dem neuen Jahr wurden in Deutschland sechs neue Umweltzonen eingerichtet. Seitdem darf man in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Osnabrück und Münster nur noch mit einer Plakette in die Umweltzonen einfahren, welche signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird. Münster führt direkt eine verschärfte Form der Umweltzone ein, in der nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren dürfen. Außerdem sind einige Verschärfungen der bestehenden Umweltzonen zum neuen Jahr in Kraft getreten. In Frankfurt und Bremen gilt nur noch die gelbe und grüne Plakette. In Berlin ist die Einfahrt sogar nur noch auf die grüne Plakette beschränkt.
Wer in Deutschland in eine Umweltzone einfahren möchte benötigt auf jeden Fall eine Plakette, egal ob das Auto in Deutschland oder Österreich zugelassen ist. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von mindestens 40 Euro gerechnet werden. (Quelle www.oeamtc.at)
Wo gibt es die Plakette und welche bekomme ich:
In Österreich bekommt man diese beim OEAMTC (5 bzw. 10 Euro für Nichtmiglieder) Zulassungschein mitnehmen
Aus Belgien wird wahrscheinlich das beste sein, diese direkt bei www.umwelt-plakette.de online zu bestellen.
Gruss
Martin
Die Plakette braucht man eigentlich nur dann, wenn man durch eines der vielen Umweltzonen fahren will:
Mit dem neuen Jahr wurden in Deutschland sechs neue Umweltzonen eingerichtet. Seitdem darf man in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Osnabrück und Münster nur noch mit einer Plakette in die Umweltzonen einfahren, welche signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird. Münster führt direkt eine verschärfte Form der Umweltzone ein, in der nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren dürfen. Außerdem sind einige Verschärfungen der bestehenden Umweltzonen zum neuen Jahr in Kraft getreten. In Frankfurt und Bremen gilt nur noch die gelbe und grüne Plakette. In Berlin ist die Einfahrt sogar nur noch auf die grüne Plakette beschränkt.
Wer in Deutschland in eine Umweltzone einfahren möchte benötigt auf jeden Fall eine Plakette, egal ob das Auto in Deutschland oder Österreich zugelassen ist. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von mindestens 40 Euro gerechnet werden. (Quelle www.oeamtc.at)
Wo gibt es die Plakette und welche bekomme ich:
In Österreich bekommt man diese beim OEAMTC (5 bzw. 10 Euro für Nichtmiglieder) Zulassungschein mitnehmen
Aus Belgien wird wahrscheinlich das beste sein, diese direkt bei www.umwelt-plakette.de online zu bestellen.
Gruss
Martin
-
- Forumsmember
- Beiträge: 15
- Registriert: Freitag, 27 November 2009, 15:29
Re: Neuer Pickup-Fahrer
Hallo,
Habe mir heute bei der Dekra-DE eine Umwelt-plakette gehold.
Hat 5€ gekostet.
Leider nur eine Gelbe bekommen, Euro 3
gr. Karl
Habe mir heute bei der Dekra-DE eine Umwelt-plakette gehold.
Hat 5€ gekostet.
Leider nur eine Gelbe bekommen, Euro 3
gr. Karl
Re: Neuer Pickup-Fahrer
was heist das jetzt bis wohin darfst fahren
Ciao Erich
LIEBER HUBRAUM ALS WOHNRAUM
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Re: Neuer Pickup-Fahrer
Ich habe mal im netz gestöbert.
Mit Gelb darf ich nicht mehr fahren in
-Berlin ?
-Hannover ?
Mehr habe ich nicht gefunden
Mit Gelb darf ich nicht mehr fahren in
-Berlin ?
-Hannover ?
Mehr habe ich nicht gefunden
Re: Neuer Pickup-Fahrer
na so wies aussieht berifft´s eh nur die nachbarn mit dem fahrverbot
Ciao Erich
LIEBER HUBRAUM ALS WOHNRAUM
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