Re: Guten Tag Aus Bad Hall
Verfasst: Donnerstag, 03 April 2008, 09:30
Schau, im Prinzip ist es ganz einfach:
Hast einen B-Schein darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeugs überschreiten.
Beide höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen dürfen 3,5t nicht überschreiten.
Hast du einen E-Schein, dann darf das tatsächliche Gewicht des Hängers das höchstzulässige Gewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und auch nicht die höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs .
Und letzteres kannst nicht du bestimmen, das bestimmt der Hersteller und es steht im Typenschein. Es ist also nicht "verhandelbar", egal was du für Eigenschaften bei deinem PU findest oder nicht. Im Normalfall ist es auch deutlich geringer, als das höchstzulässige Gesamtgewicht. Einen 2-Tonnen-Anhänger kannst sowieso nicht mehr mit B fahren, also ist das Eigengewicht eh schnuppe.
Und ich gib dir einen guten Rat, falls du noch keinen E-Schein hast: mach ihn! Die Strafe beim ersten Mal erwischt werden ist im Normalfall schon höher als die Kosten des Scheins! Den bekommst heutzutage schon um 450 Euro oder weniger.
Und sorry, vielleicht bin ich eine "Spassbremse" oder einfach nur "uncool", aber ich finde es weder lustig noch normal, wenn man damit protzt, an einem Tag 1800km mit einem schweren Hänger unterwegs zu sein und das als "Argument" zu nehmen, daß man einfach nicht "nur 80" fahren kann.
Ich bin auch schon zu schnell mit Hängern unterwegs gewesen, aber ich red von 100 statt 80! Hast du schon _einmal_ eine gröbere Bremsung mit Hänger hinlegen müssen??? Noch dazu mit einem schwachmatischen Transit, dessen Bremsen sicher auch alles andere als für 3-4 Tonnen ausgelegt sind? Glaub mir, ein Hänger überholt dich, so schnell kannst gar nicht "BAFF!" sagen! Und dann übermüdet (keiner fahrt 1800km am Tag,ohne müde zu werden) und mit weit überhöhter Geschwindigkeit? Bitte sag mir Bescheid, wenn du wieder unterwegs bist, daß ich deine Route großflächig meide!
Kathi (die es tragisch findet, wenn man sich einen Rennwagen leisten kann, aber keine zusätzliche Nächtigung)
Hast einen B-Schein darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeugs überschreiten.
Beide höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen dürfen 3,5t nicht überschreiten.
Hast du einen E-Schein, dann darf das tatsächliche Gewicht des Hängers das höchstzulässige Gewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und auch nicht die höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs .
Und letzteres kannst nicht du bestimmen, das bestimmt der Hersteller und es steht im Typenschein. Es ist also nicht "verhandelbar", egal was du für Eigenschaften bei deinem PU findest oder nicht. Im Normalfall ist es auch deutlich geringer, als das höchstzulässige Gesamtgewicht. Einen 2-Tonnen-Anhänger kannst sowieso nicht mehr mit B fahren, also ist das Eigengewicht eh schnuppe.
Und ich gib dir einen guten Rat, falls du noch keinen E-Schein hast: mach ihn! Die Strafe beim ersten Mal erwischt werden ist im Normalfall schon höher als die Kosten des Scheins! Den bekommst heutzutage schon um 450 Euro oder weniger.
Und sorry, vielleicht bin ich eine "Spassbremse" oder einfach nur "uncool", aber ich finde es weder lustig noch normal, wenn man damit protzt, an einem Tag 1800km mit einem schweren Hänger unterwegs zu sein und das als "Argument" zu nehmen, daß man einfach nicht "nur 80" fahren kann.
Ich bin auch schon zu schnell mit Hängern unterwegs gewesen, aber ich red von 100 statt 80! Hast du schon _einmal_ eine gröbere Bremsung mit Hänger hinlegen müssen??? Noch dazu mit einem schwachmatischen Transit, dessen Bremsen sicher auch alles andere als für 3-4 Tonnen ausgelegt sind? Glaub mir, ein Hänger überholt dich, so schnell kannst gar nicht "BAFF!" sagen! Und dann übermüdet (keiner fahrt 1800km am Tag,ohne müde zu werden) und mit weit überhöhter Geschwindigkeit? Bitte sag mir Bescheid, wenn du wieder unterwegs bist, daß ich deine Route großflächig meide!
Kathi (die es tragisch findet, wenn man sich einen Rennwagen leisten kann, aber keine zusätzliche Nächtigung)